Welpe aus Italien in die Schweiz einführen: Zoll, AMICUS und Kosten
Wer einen Welpen in Italien auswählt, stellt sich fast immer dieselbe Frage: Was braucht es, damit der Hund korrekt in die Schweiz kommt? Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar, und mit etwas Vorbereitung ist die Einreise unkompliziert. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt Dokumente, Mindestalter, Zoll, AMICUS und die Kosten, mit denen Sie rechnen sollten. Massgebend sind immer die aktuellen Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
Welche Dokumente braucht ein Welpe für die Einreise?
Mikrochip
Der Welpe muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Chip wird vor der Tollwutimpfung gesetzt, sonst gilt die Impfung nicht.
EU-Heimtierausweis
Im Heimtierausweis stehen Chipnummer, Geburtsdatum, Impfungen und die Angaben zur Tierarztpraxis. Er begleitet den Hund ein Leben lang und wird an der Grenze kontrolliert.
Tollwutimpfung
Die erste Tollwutimpfung ist frühestens im Alter von 12 Wochen möglich. Gültig wird sie 21 Tage später. Wird später rechtzeitig nachgeimpft, entfällt eine neue Wartefrist.
Ab welchem Alter darf ein Welpe in die Schweiz?
Im Regelfall reist ein Hund mit gültiger Tollwutimpfung ein, also frühestens mit rund 15 Wochen. Für Jungtiere aus EU-Ländern wie Italien kennt die Schweiz eine Ausnahme: Welpen unter 12 Wochen ohne Impfung sowie Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, deren Wartefrist noch läuft, dürfen einreisen, wenn eine schriftliche Erklärung des Halters bestätigt, dass das Tier seit der Geburt keinen Kontakt zu Wildtieren hatte. Unabhängig davon gilt: Welpen, die jünger als 56 Tage sind, dürfen nur in Begleitung ihrer Mutter eingeführt werden.
Übersicht: Was gilt in welchem Alter?
| Alter des Welpen | Tollwutimpfung | Einreise aus Italien |
|---|---|---|
| Unter 56 Tagen | noch nicht möglich | nur zusammen mit der Mutter |
| 8 bis 12 Wochen | noch nicht möglich | möglich mit Erklärung des Halters |
| 12 bis 16 Wochen | geimpft, Wartefrist läuft | möglich mit Erklärung des Halters |
| Ab etwa 15 bis 16 Wochen | gültig (21 Tage nach der Impfung) | Regelfall mit Heimtierausweis |
Zoll: Anmeldung und Mehrwertsteuer
Ein gekaufter Hund ist bei der Einreise anzumelden. Am einfachsten geht das an einem besetzten Grenzübergang oder vorab über die Anmeldemöglichkeiten des BAZG. Halten Sie Kaufvertrag oder Rechnung, den Heimtierausweis und gegebenenfalls die Erklärung für Jungtiere bereit. Auf den Wert des Hundes wird die Mehrwertsteuer von 8,1 % erhoben. Ein Beispiel: Bei einem Welpen im Wert von CHF 1'500 sind das rund CHF 122. Bewahren Sie die Quittung auf; sie belegt, dass der Hund korrekt eingeführt wurde.
AMICUS: Registrierung nach der Ankunft
Alle Hunde in der Schweiz sind in der Datenbank AMICUS erfasst. So gehen Sie vor:
- Vor der Ankunft: Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde als Hundehalterin oder Hundehalter an. Sie erhalten eine Personen-ID für AMICUS.
- Innert 10 Tagen nach der Einreise: Gehen Sie mit dem Welpen zu einer Tierarztpraxis in der Schweiz. Sie kontrolliert Chip und Heimtierausweis und trägt den Hund in AMICUS ein.
- Danach: Die Gemeinde stellt die Hundesteuer in Rechnung. Die Höhe ist je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlich.
Selbst abholen oder übergeben lassen?
Sie holen den Welpen selbst ab
Viele Familien verbinden die Abholung mit einem Besuch bei uns in der Nähe von Como, wenige Kilometer von der Grenze bei Chiasso. Sie lernen den Welpen und sein Umfeld kennen, erhalten alle Unterlagen und melden ihn auf der Rückfahrt am Zoll an.
Der Welpe wird Ihnen übergeben
Wird ein Hund im Rahmen eines Verkaufs in die Schweiz gebracht, handelt es sich um eine gewerbliche Einfuhr. Dafür braucht es zusätzlich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung über das System TRACES. Bei einer Übergabe durch uns bereiten wir Heimtierausweis, Impfnachweise und die Unterlagen für die Einfuhr vor und erklären Ihnen die Schritte für AMICUS.
Was in der Schweiz nicht erlaubt ist
Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Ebenso wenig Welpen ohne Kennzeichnung oder ohne Papiere. Wer einen Hund ohne Anmeldung über die Grenze bringt, riskiert Bussen und im schlimmsten Fall die Rückweisung des Tieres.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Mehrwertsteuer bei der Einfuhr | 8,1 % des Wertes |
| Erstuntersuchung und AMICUS-Eintrag in der Tierarztpraxis | je nach Praxis |
| Hundesteuer | je nach Gemeinde und Kanton |
| Haftpflichtversicherung für Hundehalter | in vielen Kantonen vorgeschrieben |
Den Preis des Welpen selbst und was darin enthalten ist, erläutern wir hier: Toypudel Preis Schweiz
Checkliste vor der Abreise
- ☐ Mikrochip gesetzt und im Heimtierausweis eingetragen
- ☐ Tollwutimpfung eingetragen oder Erklärung für Jungtiere ausgefüllt
- ☐ Welpe mindestens 56 Tage alt
- ☐ Kaufvertrag oder Rechnung griffbereit
- ☐ Personen-ID für AMICUS bei der Gemeinde beantragt
- ☐ Termin in der Tierarztpraxis innert 10 Tagen nach der Einreise
- ☐ Transportbox, Wasser und Pausen für die Fahrt eingeplant
Die häufigsten Fehler
- Impfung vor dem Chip: Dann gilt die Tollwutimpfung nicht.
- Keine Anmeldung am Zoll: Die Mehrwertsteuer ist geschuldet, auch wenn niemand kontrolliert.
- AMICUS vergessen: Die Frist von 10 Tagen läuft ab der Einreise.
- Kauf auf einem Parkplatz ohne Papiere: Seriöse Anbieter zeigen den Welpen, sein Umfeld und alle Dokumente. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie in unserem Leitfaden. Welpen kaufen in der Schweiz: so erkennen Sie seriöse Anbieter
Häufige Fragen
Darf ich einen Welpen aus Italien in die Schweiz einführen?
Ja. Nötig sind Mikrochip, EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung oder, bei Jungtieren aus der EU, die Erklärung des Halters. Der Hund wird am Zoll angemeldet und danach in AMICUS registriert.
Wie alt muss ein Welpe für die Einreise sein?
Mindestens 56 Tage, sonst darf er nur mit der Mutter reisen. Mit gültiger Tollwutimpfung reist er ab etwa 15 Wochen; jüngere Welpen aus der EU dürfen mit einer Erklärung des Halters einreisen.
Muss ich für einen Hund Mehrwertsteuer bezahlen?
Ja. Auf den Wert eines gekauften Hundes fällt bei der Einfuhr die Mehrwertsteuer von 8,1 % an.
Was ist AMICUS?
AMICUS ist die nationale Hundedatenbank. Jeder Hund in der Schweiz ist dort mit Chipnummer und Halter erfasst.
Wie schnell muss ich den Hund in AMICUS registrieren?
Innert 10 Tagen nach der Einreise. Die Eintragung nimmt eine Tierarztpraxis in der Schweiz vor; vorher brauchen Sie die Personen-ID Ihrer Gemeinde.
Braucht mein Welpe einen Bluttest?
Für Hunde aus Italien und anderen EU-Ländern ist kein Tollwut-Antikörpertest nötig. Er betrifft Einreisen aus Ländern mit erhöhtem Tollwutrisiko.
Kann ich den Welpen selbst in Como abholen?
Ja. Unser Zentrum liegt nahe der Grenze bei Chiasso. Sie erhalten alle Unterlagen und melden den Welpen auf der Rückfahrt am Zoll an.
Was passiert, wenn Papiere fehlen?
Ohne Chip, Heimtierausweis oder gültige Nachweise kann der Hund an der Grenze zurückgewiesen werden. Klären Sie deshalb alles vor der Abreise.